Bundeskonferenz der Betreuungsvereine

Die “Bundeskonferenz der Betreuungsvereine” ist ein länderübergreifender Zusammenschluss von Initiativen zur Interessenvertretung von Betreuungsvereinen auf Bundesebene. Ziel der Bundeskonferenz ist die Sammlung und Bündelung gemeinsamer Anliegen der Landeszusammenschlüsse aus der originären Funktion von Betreuungsvereinen gemäß § 1908 f BGB heraus. Hierzu gehört die aktive Mitwirkung der Betreuungsvereine bei der Auseinandersetzung um das Betreuungsrecht, dessen Umsetzung und Weiterentwicklung. Betreuungsvereine repräsentieren das ehrenamtliche Element (Angehörigenbetreuer und freiwillig sozial Engagierte) im Betreuungswesen.

Inhaltliche Schwerpunkte sind der Erfahrungs- und fachliche Austausch, die Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsmaßstäben, sowie nach außen die Beteiligung an der fachlichen Entwicklung des Betreuungswesens, Beteiligung an Gesetz-gebungsverfahren und nicht zuletzt die Sicherung der Existenzgrundlagen von Betreuungsvereinen. Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der so genannten “Querschnittsarbeit” (d.i. die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen) ist hierbei ein zentrales Anliegen. Die Mitglieder der Bundeskonferenz betrachten Betreuungsvereine als ein wesentliches Strukturelement zur Förderung und Entwicklung des Ehrenamts in der rechtlichen Betreuung.
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