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Bundeskonferenz der Betreuungsvereine

Die “Bundeskonferenz der Betreuungsvereine” ist ein länderübergreifender Zusammenschluss von Initiativen zur Interessenvertretung von Betreuungsvereinen auf Bundesebene. Ziel der Bundeskonferenz ist die Sammlung und Bündelung gemeinsamer Anliegen der Landeszusammenschlüsse, die sich bei der Umsetzung der den Vereinenen übertragenen Aufgaben gemäß §§ 15,22 BtOG ergeben. Hierzu gehört die aktive Mitwirkung der Betreuungsvereine bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Betreuungsrechtes. Betreuungsvereine fördern das ehrenamtliche Element (Angehörigenbetreuer und freiwillig sozial Engagierte) im Betreuungswesen.

Inhaltliche Schwerpunkte sind der Erfahrungs- und fachliche Austausch, die Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsmaßstäben, sowie nach außen die Beteiligung an der fachlichen Weiterentwicklung des Betreuungswesens, die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren und nicht zuletzt die Sicherung der Existenzgrundlagen von Betreuungsvereinen. Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der so genannten “Querschnittsarbeit” (insbesondere die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen) ist hierbei ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, trotz der erheblichen Unterschiede der Länderausführungsgesetze, eine möglichst Wirkungsgleiche und Aufgabenorientierte finanzielle Ausstattung der Vereine gemäß §17 BtOG zu sichern.

Die Mitglieder der Bundeskonferenz betrachten Betreuungsvereine als ein wesentliches Strukturelement zur Förderung und Entwicklung des Ehrenamts in der rechtlichen Betreuung.

 

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