- Landeszusammenschlüsse von Betreuungsvereine
(Ein Landeszusammenschluss ist eine Vereinigung von Betreuungsvereinen eines Bundeslandes, die allen dort tätigen anerkannten Betreuungsvereinen offen steht.) - Verbände oder Vereinigungen auf Landesebene
(Ist in einem Bundesland kein Zusammenschluss vorhanden, können Verbände oder Vereinigungen, die die Funktion überörtlicher Zusammenschlüsse in Teilen dieses Bundeslandes wahrnehmen, Mitglied werden.) - Einzelvereine aus einem Bundesland
(Aus Bundesländern, in denen weder ein Landeszusammenschluss noch ein Verband oder eine Vereinigung Mitglied ist, können einzelne Vereine als Mitglieder aufgenommen werden.) - Fördermitglieder
(Als Fördermitglieder können Einzelpersonen, Vereinigungen, Verbände und Betreuungsvereine aufgenommen werden.)
- Landeszusammenschlüsse = 4 Stimmen
- Verbände oder Vereinigungen auf Landesebene
je Bundesland zusammen = 2 Stimmen - Einzelvereine aus einem Bundesland
je Bundesland zusammen = 1 Stimme - Fördermitglieder
(Fördermitglieder und Gäste haben beratendes Stimmrecht)
- Landeszusammenschlüsse
Euro 30.— je angeschlossener Verein - Verbände oder Vereinigungen auf Landesebene
Euro 30.— je beteiligter Verein - Einzelvereine aus einem Bundesland
Euro 30.— - Fördermitglieder
(Sie unterstützen mit einem freiwilligen Mitgliedsbeitrag in selbst bestimmter Höhe die inhaltliche Arbeit der Bundeskonferenz.)